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   OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05   

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https://dejure.org/2005,3267
OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05 (https://dejure.org/2005,3267)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2005 - 14 WF 35/05 (https://dejure.org/2005,3267)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2005 - 14 WF 35/05 (https://dejure.org/2005,3267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis eines zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordneten auswärtigen Anwalts; Einverständniserklärung eines auswärtigen Anwalts zu Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts tätig zu werden durch Stellung des Beigeordnetenantrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 121 Abs. 3, 4 § 127
    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1130
  • FamRZ 2005, 2008
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Dieser verschiedentlich vertretenen Auffassung (Nachweise bei Meyer , a.a.O., unter 2.1.2) kann schon deswegen nicht gefolgt werden, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2749 ff, dazu näher im Folgenden unter 3.) vor Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen ist, ob nicht die Voraussetzungen des § 121 IV für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts vorliegen.

    Wie in der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2749 ff) ausgeführt, hat das Gericht vor der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob nicht die Voraussetzungen des § 121 IV ZPO für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts vorliegen.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten des Falles subjektive Fähigkeiten der Partei, z.B. Schreibungewandtheit Unzumutbarkeit einer Informationsreise oder schriftlicher Information Vergleich der Reisekosten des auswärtigen Hauptbevollmächtigten mit den Kosten eines Verkehrsanwalts Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten: Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts in der Regel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (Hinweis auf BGH NJW 2003, 898 = FamRZ 2003, 441 = MDR 2003, 233 mit Anm. Schütt , Seite 236, der auf die Auswirkungen für die hier zu entscheidende Frage der Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe verweist; dagegen Musielak/Fischer , a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 01.07.2002 - 3 WF 175/02

    Beschränkung einer Beiordnung im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Da über diese Frage durchaus gestritten werden kann, besteht für die Annahme, der auswärtige Rechtsanwalt erkläre allein schon durch seinen Beiordnungsantrag stillschweigend sein Einverständnis damit, sich mit Erstattung der Kosten eines ortsansässigen Anwalts zufrieden zu geben, keine tatsächliche Grundlage ( Meyer , a.a.O., unter 2.1.2; Musielak/Fischer , a.a.O.; schon früher in ähnlichem Sinne Fischer , Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung und "Mehrkostenverbot", MDR 2002, 729ff. [732, 733]; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , a.a.O., Rdn. 873, anders aber in Rdn. 573).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 6 WF 269/04

    Beiordnung eines nicht am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts; Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Nur wenn dies nicht der Fall ist, wenn also auch sonst nur Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts entstehen könnten, darf der auswärtige Anwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (so auch neuerdings OLG Hamm - Beschluss vom 25.11.2004 - 6 WF 269/04 - AGS 2005, 71f.).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Denn die - hinter dem umfassenden Antrag zurückbleibende - Beschränkung greift in den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ein, weil er dadurch Gefahr läuft, Reisekosten gemäß § 46 RVG (§ 126 BRAGO) nicht erstattet zu erhalten ( OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227f.; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385ff.).
  • OLG Hamburg, 15.02.2000 - 12 WF 25/00
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Denn die - hinter dem umfassenden Antrag zurückbleibende - Beschränkung greift in den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ein, weil er dadurch Gefahr läuft, Reisekosten gemäß § 46 RVG (§ 126 BRAGO) nicht erstattet zu erhalten ( OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227f.; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00

    Prozesskostenhilfeverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts -Erstattung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Ob ein Rechtsanwalt, der trotz der ihm bekannten Einschränkung der Beiordnung rügelos weiter im Verfahren tätig wird, dadurch nachträglich konkludent sein Einverständnis mit der Beschränkung erklärt (in diesem Sinne OLG Karlsruhe MDR 2001, 1315 = FamRZ 2002, 761), kann dahinstehen, weil ein solcher Sachverhalt hier nicht gebeben ist.
  • OLG Hamm, 08.08.2003 - 11 WF 123/03

    Beiordnung eines bei dem Prozessgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05
    Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten wird, ein ohne sein Einverständnis nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordneter auswärtiger Anwalt sei nicht beschwert ( OLG Hamm FamRZ 2004, 708) und deswegen nicht beschwerdebefugt ( Musielak/Fischer , ZPO, 4. Aufl. 2005, Rdn. 18 zu § 121), ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Geschieht dies nicht, steht dem betroffenen Anwalt ein eigenes Beschwerderecht zu (BAG NJW 2005, 3083; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; OLG Köln FamRZ 2005, 2008 f.; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Deswegen könne jener, auch wenn er nicht damit einverstanden sei, nur zu den Bedingungen eines zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet werden (Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 121 Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Hamm AGS 2005, 71 und NJW 2005, 1724; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Düsseldorf AGS 2005, 513; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Diese Vorschrift verlangt grundsätzlich auch nach dem Wegfall des Lokalisierungsgebots durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 (BGBl. I, S. 2448) weiterhin Gültigkeit (herrschende Meinung, vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 2005; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; KG FamRZ 2005, 2006; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Hamm FamRZ 2006, 350; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 WF 190/05 - (zitiert nach juris); Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 121 Rdn.18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 121 Rdn.58 jeweils m.w.N.).

    Ohne dass ausdrücklich erklärte Einverständnis kann nicht von einer stillschweigenden Einwilligung in die Beschränkung der Beiordnung ausgegangen werden, das Gericht ist nicht befugt, ohne weiteres über fremde Rechte zu disponieren (vgl. BGH NJW 2004, 2750; OLG Brandenburg JurBüro 2005, 370; OLG Düsseldorf Rpfleger 2005, 710; OLG Köln, MDR 2005, 1130; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 31.01.2005 - 10 WF 13/05 - OLG-NL 2005, 211 und vom 23.02.2005 - 9 WF 3124/05 - FamRZ 2005, 2005; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; KG FamRZ 2005, 2006 m.w.N.; zum Streitstand auch: Stein/Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rdn.14 Fn. 50 und 52 m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - L 5 AS 253/09

    Ausschluss eines eigenen Beschwerderechts des prozessbevollmächtigten

    Eine Ausnahme davon wurde teilweise in der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2005, Az.: 14 WF 35/05, MDR 2005, S. 1130; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Dezember 2007, Az.: 10 WF 206/07, FamRZ 2008, S. 1356; a.A. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, Az.: XI ZB 1/06; a.A. nunmehr: OLG Rostock, Beschluss vom 12. März 2009, Az.: 10 WF 204/08) dann gemacht, wenn die Beiordnung gemäß § 121 Abs. 3 ZPO nur eingeschränkt, nämlich "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" erfolgte.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Die betroffene Partei hat ein Beschwerderecht unmittelbar aus § 127 ZPO, weil sie am Bewilligungsverfahren beteiligt ist; dem betroffenen Rechtsanwalt wird - obwohl nicht am Bewilligungsverfahren beteiligt - wegen möglicher gebührenrechtlichen Folgen ein Beschwerderecht analog § 127 ZPO zugestanden (vgl. OLG Köln MDR 2005, 1130f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; Zöller-Philippi, § 121 Rn. 13).
  • OLG Dresden, 01.10.2008 - 8 W 958/08

    Einschränkung der zu erstattenden Anwaltskosten bei Beiordnung eines auswärtigen

    Im Übrigen lässt sich der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Anwaltes ohne entsprechende Anhaltspunkte nicht dahin auslegen, dieser erkläre stillschweigend, sich mit den Kosten eines ortsansässigen Anwaltes begnügen zu wollen (zutreffend OLG Köln MDR 2005, 1130).
  • OLG Rostock, 06.12.2007 - 10 WF 206/07

    Prozesskostenhilfe in einer Familiensache: Beiordnung eines auswärtigen

    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 708, 709) folgt der Senat der wohl herrschenden Ansicht (vgl. BGH FamRZ 2004, 1362; OLG Köln FamRZ 2005, 2008, 2009 li.Sp.), dass in dem Beiordnungsantrag eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts kein konkludenter Verzicht auf die Mehrkostenerstattung zu sehen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
    Geschieht dies nicht, steht dem betroffenen Anwalt ein Beschwerderecht zu (vgl BAG NJW 2005, 3083; OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227; OLG Oldenburg FamRZ 2003, 107; OLG Köln FamRZ 2005, 2008 f.; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718), das der beigeordnete Bevollmächtigte der Klägerin vorliegend geltend macht.
  • LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 KR 74/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen

    Gegen die beschränkte Beiordnung eines Rechtsanwaltes durch das Sozialgericht ist die Beschwerde zulässig (Leitherer in: Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz - SGG -, Kommentar, 9. Auflage, § 73a Rdnr. 12 b; Geimer in: Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung - ZPO -, Kommentar, 28. Auflage, § 127 Rdnr. 20; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. April 2005, 14 WF 35/05; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Juli 2005, 3 AZB 65/03 - juris -).
  • LAG Köln, 01.09.2011 - 12 Ta 241/11

    Bindungswirkung der beschlussförmigen Aufhebung einer Beiordnung für das

    Insoweit wird dem betroffenen Rechtsanwalt, obwohl er nicht am Bewilligungsverfahren beteiligt, wegen möglicher gebührenrechtlicher Folgen ein Beschwerderecht analog § 127 ZPO zugestanden (OLG Köln MDR 2005, 1130; Zöller/Philippi § 121 Rn. 13, Musielak/Fischer 8. Auflage 2011 § 127 ZPO Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Beiordnung, Beschränkung der,

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